Grundstücke
Allgemeine Informationen
Allgemeine
Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Bad Endbach
- Der Käufer eines gemeindlichen
Baugrundstücks hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu
verpflichten, dasselbe innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss mit
einem Wohnhaus zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht
nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder
an die Gemeinde Bad Endbach zurückzugeben.
- Wesentliche Basis für die
Ermittlung des Verkaufspreises ist die Tabelle der "Bodenrichtwerte
für Bauland", die alle 2 Jahre vom "Gutachterausschuss für
Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des
Landkreises Marburg-Biedenkopf", Robert-Koch-Straße 17, 35037
Marburg, Tel.:06421/616-317 u.a. auch für das Gebiet der Gemeinde Bad Endbach herausgegeben wird. Die
derzeit gültige Tabelle bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2008.
- Schriftliche Kaufanträge sind zu
richten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Endbach, Herborner Straße
1, 35080 Bad Endbach.
- Die bei jedem einzelnen Bauplatz
angegebenen Verkaufsbedingungen stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt
der Zustimmung der zuständigen gemeindlichen Gremien.
Für
weitere Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der gemeindlichen
Liegenschaftsabteilung, Frau Becker gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zu den Festsetzungen der entsprechenden
Bebauungspläne, und damit zu der jeweiligen baulichen Ausnutzung der einzelnen
Wohnbaugrundstücke, können bei dem Leiter des Fachbereiches Bauen und Planen,
Herrn Reuter, in Erfahrung gebracht werden.
Benötigte Unterlagen
---Formulare
---Gebühren
---Ansprechpartner
Christiane Becker
Fachbereich: |
Finanzen |
Zimmer: | 12, 1OG. |
Gebäude: | Herborner Straße 1 |
Ort: | Bad Endbach |
Telefon: | 0 27 76 / 8 01 - 23 |
Fax: | 0 27 76 / 8 01 - 21 |
EMail: | christiane.becker@bad-endbach.info |