Grundsteuer
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch) für Grundstücke der Landwirtschaft und Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag wird mit unserem Hebesatz (z. Zt. beträgt dieser 300 % für die Grundsteuer A und 370 % für die Grundsteuer B) multipliziert und daraus ergibt sich dann die jeweilig fällige Grundsteuer.
Für Verwunderung bei Verkäufern von Grundstücken sorgt immer wieder die gesetzliche Regelung der Jahressteuer. Wenn, z.B. jemand sein Grundstück zum 15. Januar verkauft, ändert das zuständige Finanzamt den Einheitswertbescheid (Grundsteuermessbetrag) mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Wir, als steuererhebende Gemeinde dürfen davon nicht abweichen und werden somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und uns erst ab dem folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden.
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FORMULARE
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GEBÜHREN
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Ansprechpartner
Ilona Böth
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Finanzen |
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Ort : | Bad Endbach |
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Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 21 |
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