Gewerbeangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung
VORSICHT bei Schreiben vom "Gewerberegistrat"
Gewerbe
ist
1. jede erlaubte
2. auf Gewinnerzielung gerichtete
3. auf Dauer angelegte
4.
selbständige Tätigkeit
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines
stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen
Zweigstelle beginnt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde
anzeigen.
Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis mit. Falls es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zudem auch die entsprechende Erlaubnis mit, sofern diese bereits erteilt ist.
Die
Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich unverzüglich mit Beginn der Tätigkeit zu
erfolgen. Das gleiche gilt, wenn
der Betrieb verlegt wird,
der
Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt
wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
oder
der Betrieb aufgegeben wird, auch bei Verlegung in einen anderen
Meldebezirk (andere Gemeinde oder Stadt).
Sollten Sie es versäumen, der genannten Meldepflicht nachzukommen, haben Sie
mit entsprechenden Verwarngeldern zu rechnen.
Für die jeweilige Anzeige haben wir am Ende dieser Seite für Sie die Vordrucke
zum Download und Ausdruck bereitgestellt. Die Formulare sind jeweils
vollständig und gut lesbar auszufüllen, sowie zu unterschreiben.
Die ausgefüllte Gewerbemeldung, sowie sonstige benötigte Unterlagen können Sie
dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten bei uns abgeben, per Post an
uns senden oder aber als Fax uns zukommen lassen.
Bei Fragen zur Gewerbean-, -um, -abmeldung oder zu evtl. erforderlichen
Unterlagen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen im Gewerbeamt.
Hierdurch können unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens
vermieden werden.
Formulare
gebühren
Die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige kostet 25,00 €. Sollten Sie eine Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) benötigen, kostet dieser weitere 7,50 €.Ansprechpartner
Marco Herrmann
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 04, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 42 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | marco.herrmann@bad-endbach.info |
Ansprechpartner
Ingo Plaum
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 03, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 43 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | ingo.plaum@bad-endbach.info |