FÄLLIGKEITEN GEMEINDEABGABEN / GEWERBESTEUER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Gemeindesteuern und Abgaben für die Quartale I - IV sind jeweils am
15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.
eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie diese Termine, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der "Einzugsermächtigung" hingewiesen.
Nähere Auskunft über die "jederzeit widerrufliche'" Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse und den einzelnen Verwaltungsstellen.
Benötigte Unterlagen
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Formulare
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Gebühren
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Ansprechpartner
Michael Schwarz
Fachbereich
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Finanzen |
Zimmer : | 14, 1. OG |
Gebäude : | Herborner Straße 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 26 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 21 |
EMail : | michael.schwarz@bad-endbach.info |