INANSPRUCHNAHME VON ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN
Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.
Wird eine Firma tätig, ist der Antrag von der Firma einzureichen.
Die Genehmigung enthält Auflagen (z. B. Verkehrszeichen, Absperr- und Absicherungsmaterial, etc.).
Bei besonderem Aufwand (z. B. Ortstermin, Herstellung eines besonderen Beschilderungsplanes) kann sich die o. g. Gebühr erhöhen.
Marco Herrmann
Allgemeine Informationen
Die Aufstellung von Baukränen, Gerüsten, Containern, etc. im öffentlichen Straßenraum (Straße und/oder Gehweg, Parkplätze, etc) bedarf einer Genehmigung.Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.
Wird eine Firma tätig, ist der Antrag von der Firma einzureichen.
Die Genehmigung enthält Auflagen (z. B. Verkehrszeichen, Absperr- und Absicherungsmaterial, etc.).
Benötigte Unterlagen
---Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsraum
Merkblatt zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsraum (Kenntlichmachung von Containern)
Gebühren
10,00 EUROBei besonderem Aufwand (z. B. Ortstermin, Herstellung eines besonderen Beschilderungsplanes) kann sich die o. g. Gebühr erhöhen.
Ansprechpartner
Ingo Plaum
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 03, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 43 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | ingo.plaum@bad-endbach.info |
Marco Herrmann
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 04, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 42 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | marco.herrmann@bad-endbach.info |