Beglaubigungen in Personenstandsangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Amtliche
Beglaubigung
Bestätigung der
Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens oder der Richtigkeit der
Abschrift einer Urkunde durch eine Verwaltungsbehörde zum Zwecke der Verwendung
im Verwaltungsverfahren oder für sonstige Zwecke, für die eine öffentliche Beglaubigung nicht vorgeschrieben ist.
Öffentliche Beglaubigung
ist das
Bestätigen der Echtheit einer Unterschrift unter einer schriftlichen Erklärung
durch eine eigens dazu ermächtigte Urkundsperson – i. d. R. ein Notar – (§ 129
Abs. 1 BGB). Sie ist u. a. für familienrechtliche Erklärungen vorgeschrieben
und kann vom Standesbeamten vorgenommen werden z. B.:
- bei nachträglicher Erklärung zur Namensführung in der Ehe
- bei Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
- bei Wiederannahme eines früheren Namens
- bei der Namenserteilung durch Erklärung
- bei der Erstreckung der Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils auf den Geburtsnamen des Kindes
- bei der nachträglichen Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- bei der Namensänderung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
In der Praxis wird der Standesbeamte zumeist nicht nur die Unterschrift beglaubigen, sondern auch den Inhalt der abzugebenden Erklärung aufnehmen und damit eine öffentliche Beurkundung vornehmen. Von der öffentlichen ist die amtliche Beglaubigung zu unterscheiden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Die benötigten Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen
Formulare
---Gebühren
Die Gebühren sind beim Standesamt zu erfragen.Ansprechpartner
Conni Trapp-Rink
Fachbereich
: |
Standesamt |
Montag-Mittwoch 08:30-12:00 Uhr | |
Zimmer : | Zi..-Nr. 02 |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | OT. Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 44 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr | |
Zimmer : | Zi.-Nr. 1 |
Gebäude : | Hauptstr. 35 |
Ort : | OT. Hartenrod |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 50 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 55 |
EMail : | conni.trapp-rink@bad-endbach.info |
Marco Herrmann
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 04, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 42 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | marco.herrmann@bad-endbach.info |