Beglaubigungen
Allgemeine informationen
Das Schriftstück muss im Original vorliegen (Zeugnis, Bescheinigung, Bescheid etc.).
Unterschriftsbeglaubigungen
Unterschriften
können beglaubigt werden, wenn dies zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich
ist (Nachweis mitbringen). Die Unterschrift ist persönlich im Einwohnermeldeamt
zu leisten.
Nichtbeglaubigen
dürfen wir allerdings in:
Personenstandsangelegenheiten
Familien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Grundbuchangelegenheiten
Vereins- und
Handelsregisterangelegenheiten
Neben
dem Standesamt in Personenstandssachen sind vor allem die Notare und in Hessen
auch die Ortsgerichte für Beglaubigungen zuständig.
Auch
öffentlich-rechtliche Kirchen können Beglaubigungen vollziehen.
Benötigte Unterlagen
Original Unterlagen
Für Unterschriftsbeglaubigungen Ausweis oder Pass
Formulare
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Gebühren
6,00 Euro pro Beglaubigung, wenn Sie die Fotokopien mitbringen.
3,00 Euro pro Beglaubigung, wenn die Kopien bei uns hergestellt wird, plus 0,25
Euro pro kopierter Seite
6,00 Euro pro Unterschriftsbeglaubigung
Rentensachen
Beglaubigungen in
Rentensachen sind gebührenfrei (Nachweis mitbringen)
Ansprechpartner
Annette Studer
Fachbereich: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer: | Nr. 01, ErdG |
Gebäude: | Herborner Str. 1 |
Ort: | Bad Endbach |
Telefon: | 0 27 76 / 8 01 - 45 |
Fax: | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail: | annette.studer@bad-endbach.info |
Ansprechpartner
Catharina Kaiser
Fachbereich: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer: |
Nr. 01, ErdG |
Gebäude: |
Herborner Str. 1 |
Ort: |
Bad Endbach |
Telefon: |
0 27 76 / 8 01 - 46 |
Fax: |
0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail: |