Auskünfte aus dem Melderegister
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1.
November 2015 hat der Auskunftsersuchende anzugeben, ob die
Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird.
Gewerbliche Zwecke sind beispielsweise: Adressabgleich, Adressermittlung,
Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Forderungsmanagement, Werbung,
Adresshandel.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Melderegisterdaten für gewerbliche Zwecke
zulässig, sofern es nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels geht.
Für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind Melderegisterauskünfte nur
zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese
Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung muss gegenüber der
Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden und den Formerfordernissen der
Melderegisterauskunftsverordnung entsprechen. Sie kann auch gegenüber dem
Bürgeramt (als Meldebehörde) als eine generelle Einwilligung für einen oder
beide der genannten Zwecke erklärt werden.
Wenn eine Melderegisterauskunft zwar für gewerbliche Zwecke, nicht hingegen für
Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels genutzt werden soll, ist dies
in der Anfrage anzugeben.
Benötigen Sie die Auskunft beispielsweise, weil ein Kunde unter seiner
bisherigen Anschrift nicht mehr zu erreichen ist, so geben Sie unter Nennung
eines Geschäftszeichens als gewerblichen Zweck „Adressabgleich“ an. Zudem
erklären Sie: „Ich / Wir verwende/-n die Daten nicht zum Zwecke der Werbung
oder des Adresshandels“.
Melderegisterauskünfte unterliegen der Zweckbindung. Das bedeutet insbesondere,
dass Sie Daten, die Sie unter Angabe eines gewerblichen Zwecks erhalten haben,
nur für diesen Zweck nutzen dürfen.
Die zweckwidrige Verwendung von Melderegisterauskünften stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 9,00 €.
Ansprechpartner
Annette StuderFachbereich: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer: | Nr. 01, ErdG |
Gebäude: | Herborner Str. 1 |
Ort: | Bad Endbach |
Telefon: | 0 27 76 / 8 01 - 45 |
Fax: | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail: | annette.studer@bad-endbach.info |
Ansprechpartner
Catharina Kaiser
Fachbereich: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer: |
Nr. 01, ErdG |
Gebäude: |
Herborner Str. 1 |
Ort: |
Bad Endbach |
Telefon: |
0 27 76 / 8 01 - 46 |
Fax: |
0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail: |