Adoption eines Kindes
Allgemeine Informationen
Die Annahme als Kind regelt die durch Geburt begründete Abstammung einer Person neu. Sie begründet dabei ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Adoptiveltern und –kind und beendet meist gleichzeitig das Verwandtschafts-
verhältnis des Kindes zu seinen leiblichen Eltern.
Dabei entfaltet eine Adoption nicht in allen Rechtsordnungen dieselben Wirkungen. Nicht immer werden Adoptivkinder mit leiblichen Kindern gleichgestellt. In manchen Staaten wird die Adoption zudem nicht durch eine behördliche Entscheidung sondern durch eine bloße Übereinkunft zwischen Adoptiveltern und -kind begründet, während sie in verschiedenen islamischen Rechtsordnungen als Rechtsinstitut gänzlich unbekannt ist.
Bei dem Landratsamt - Jugendamt Marburg-Biedenkopf finden Sie Ihren Ansprechpartner, zur Zulässigkeit und Beantragung einer Adoption.
Bei Fragen hinsichtlich der rechtlichen Wirkungen einer in Deutschland oder im Ausland durchgeführten Adoption hilft Ihnen das Standesamt gerne weiter.
Benötigte Unterlagen
---Formulare
---Gebühren
---Ansprechpartner
Conni Trapp-Rink
Fachbereich
: |
Standesamt |
Montag-Mittwoch 08:30-12:00 Uhr | |
Zimmer : | Zi..-Nr. 02 |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | OT. Bad Endbach |
Telefon : | 02776/801-44 |
Fax : | 02776/801-40 |
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr | |
Zimmer : | Zi.-Nr. 1 |
Gebäude : | Hauptstr. 35 |
Ort : | OT. Hartenrod |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 50 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 55 |
EMail : | conni.trapp-rink@bad-endbach.info |
Marco Herrmann
Fachbereich
: |
Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 04, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 42 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | marco.herrmann@bad-endbach.info |