Abwasser
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Die Abwassergebühren werden nach der Menge aller Abwässer berechnet, die der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage vom angeschlossenen Grundstück zugeführt werden.
Als Abwasser gelten u.a.: Die auf dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage oder aus Versorgungsanlagen anderer Wasserversorgungsunternehmen entnommenen Wassermengen.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
FORMULARE
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GEBÜHREN
Ab dem 01.01.2017 beträgt die Abwassergebühr:
2,10 € / m³
Gebührenmaßstab für Niederschlagswasser :
0,29 € / m²
Die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche wird unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten nach folgenden Faktoren festgesetzt:
1. Dachflächen
1.1 Flachdächer, geneigte Dächer 1,0
2. Befestigte Grundstücksflächen
2.1 Beton-, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o. Ä.), Pflaster,
Platte mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige
Flächen mit Fugendichtung 1,0
2.2 Pflaster, Platten, Verbundsteine jeweils ohne Fugenverguss
bis zu einer Fugenbreite von 15 mm 0,7
2.3 wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt, Schlacke o. Ä.)
Pflaster mit einer größeren Fugenbreite als 15 mm,
Rasengittersteine, Porenfplaster oder ähnlich wasserdurch-
lässiges Pflaster 0,3
Ansprechpartner
Ilona Böth
Fachbereich
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Finanzen |
Zimmer : | 13, 1. OG |
Gebäude : | Herborner Straße 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 25 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 21 |
EMail : | ilona.boeth@bad-endbach.info |