Abfall (wild abgelagert)
Allgemeine Informationen
Als Abfall bezeichnet werden bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen möchte oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit insbesondere des Schutzes der Umwelt notwendig ist. Nach der Festlegung im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden (KrW-/AbfG.).
Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommune, Landkreis) zu überlassen.
Das illegale Ablagern von Abfällen erfüllt je nach Art des Abfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bzw. einen Straftat, und wird mit der Verhängung von empfindlichen Bußgeldern bestraft.
Benötigte Unterlagen
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Ansprechpartner
Marco Herrmann
Fachbereich
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Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 04, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 42 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | marco.herrmann@bad-endbach.info |
Ingo Plaum
Fachbereich
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Ordnungswesen und Bürgerservice |
Zimmer : | Nr. 03, ErdG |
Gebäude : | Herborner Str. 1 |
Ort : | Bad Endbach |
Telefon : | 0 27 76 / 8 01 - 43 |
Fax : | 0 27 76 / 8 01 - 40 |
EMail : | ingo.plaum@bad-endbach.info |